News
23.09.2011
Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»: Kein Rückzug der Initiative

Das Initiativkomitee «Ja zur Hausarztmedizin» und der Berufsverband der Haus- und Kinderärzte...

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12.09.2011
UEMO Newsletter

Newsletter UEMO,

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09.08.2011
WONCA Journal Alerts und WONCA News

WONCA Global Family Doctor

 

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Veranstaltungen
Sa, 01.01.2011 – Sa, 31.12.2011
Fortbildungen mit Qualitätslabel

Liste der fachspezifischen Fortbildungen

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Inhalt

 

FORTBILDUNGSPROGRAMM der SGAM/SSMG

Präambel 
Jede Fortbildung, die ein SGAM-Mitglied entsprechend seinen praktischen Bedürfnissen absolviert, ist anrechenbar. Vorausgesetzt wird die Einhaltung
der Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zur Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Industrie
(www.samw.ch>Ethik>Richtlinien und Empfehlungen). Fortbildungsveranstaltungen mit dem Qualitätslabel „SGAM-empfohlen“ sollen bevorzugt werden.

 

Liste der Fortbildungsangebote und –möglichkeiten

  • SGAM-Fortbildungsregister mit „SGAM-empfohlen“ - Qualitätslabel.
  • durch kantonale/regionale Gesellschaften für Allgemeinmedizin aufgestellte Liste.
  • Veranstaltungen der SGAM wie Jahreskongress,FB-Kurse in Arosa und Gruyères, Kurse für Moderatoren von Qualitätszirkeln und Fortbildungen, Kommunikationskurse teach the teachers.
  • Internationale Kongresse für Allgemein/Familienmedizin wie WONCA, DEGAM, Europäische Akademie für ärztliche Fortbildung.
  • gemeinsam mit andern Fachgesellschaften (z.B. KHM, SGIM) organisierte Veranstaltungen.
  • regelmässige Teilnahme an Kleingruppenaktivitäten wie KollegInnenkränzli und  Qualitätszirkel, Videokränzli, Balintgruppen, Supervisionsgruppen.
  • strukturierte und nachweisbare Fortbildung mit neuen Medien.
  • eigene Lehr- und Forschungstätigkeit (Gruppenunterricht, Blockunterricht, Wahljahrstudent, Lehrpraktiker für Praxisassistent und Moderatorenausbildung ).
  • Abnahme von medizinischen Fachprüfungen.
  • Vortragstätigkeit über medizinische und ethische Themen.


 
Qualitätslabel „ SGAM empfohlen“

Fortbildungsveranstaltungen, welche die 6 Qualitätskriterien erfüllen, erhalten das Qualitätslabel.

  1. Mindestens ein Mitglied der SGAM hat wesentlichen Einfluss auf die Programmgestaltung. Es muss bei der Planung der Veranstaltung einbezogen werden und eine wesentliche Rolle bei der Ausarbeitung des Programms haben.
  2. Lernziele sind klar definiert, den Referenten  und dem Zielpublikum vorher bekannt. Sie sollten auf Grund einer Evaluation der Praxisbedürfnisse definiert werden. Der Fortbildungsinhalt muss für die Allgemeinmedizin relevant sein und sollte eine bessere Patientenversorgung zum Ziele haben.
  3. Die didaktische Form der Fortbildungsveranstaltung und die Ambiance sind lernfördernd gestaltet. Didaktische Kenntnisse und Fertigkeiten der Referenten entsprechen modernen Erkenntnissen. Audiovisuelle Hilfen werden zweckmässig eingesetzt. Interaktive Fortbildungsmethoden werden bevorzugt.
  4. Eine Evaluation der Fortbildungsveranstaltung ist obligatorisch. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit zur Selbstevaluation. Die Fortbildungsveranstaltung wird von den Teilnehmern evaluiert.
  5. Im Zusammenhang mit der Fortbildungsveranstaltung abgegebene Unterlagen (Text, audiovisuelle Medien) sind im Praxisalltag verwendbar.
  6. Die Sponsoring-Charta der SGAM ist integrierender Bestandteil des Qualitätslabels.


2.    Fachspezifische Fortbildung 

Als fachspezifische Fortbildung im engeren Sinn gelten Fortbildungsveranstaltungen mit dem Q-Label „SGAM-empfohlen“ und Qualitätszirkel-Arbeit.

Die Kernkompetenzen des Hausarztes als Spezialist


2.1       Erfüllung der Primärversorgungsaufgaben
       die Fähigkeit,
a)    den Erstkontakt mit Patienten zu gestalten
b)    die Betreuung mit anderen in der Primärversorgung tätigen Berufen und anderen Fachärzten zu koordinieren mit dem Ziel einer wirksamen und angemessenen Leistungserbringung, nötigenfalls unter Wahrnehmung der Rolle als Interessensvertreter des Patienten.


2.2       Personenbezogene Betreuung
       die Fähigkeit,
c)    einen personenbezogenen Ansatz im Umgang mit Patienten und Problemen anzuwenden.
d)    die allgemeinmedizinische Konsultation so zu entwickeln und einzusetzen, dass sie zu einer effektiven Arzt-Patient-Beziehung führt;
e)    eine Langzeitbetreuung nach Massgabe der Bedürfnisse des Patienten anzubieten.


2.3       Spezifische Problemlösungsfähigkeiten
       die Fähigkeit,
f)    einen spezifischen, durch die Krankheitsprävalenz und –inzidenz in der örtlichen Bevölkerung determinierten Entscheidungsprozess zu benutzen;
g)    gesundheitliche Zustände, die sich einer Frühphase und in undifferenzierter Form präsentieren, zu handhaben und wenn nötig notfallmässig zu intervenieren.


2.4       Umfassender Ansatz
       die Fähigkeit,
h)    gleichzeitig mit akuten und chronischen Gesundheitsproblemen des Einzelnen umzugehen.
i)    Gesundheit und Wohlbefinden durch geeignete Anwendung gesundheitsfördernder und krankheitsverhütender Strategien zu fördern.


2.5        Gesellschaftsausrichtung
       die Fähigkeit,
j)    die gesundheitsbezogenen Bedürfnisse einzelner Patienten und der Gesellschaft in der sie leben unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen in Einklang zu bringen.


2.6       Ganzheitliches Modell
       die Fähigkeit,
k)    ein bio – psycho - soziales Modell unter Einbeziehung kultureller und existentieller Dimensionen einzusetzen.

Die Umsetzung dieser Kernkompetenzen geschieht in drei wichtigen Bereichen
a)    bei klinischen Aufgaben
b)    in der Kommunikation mit Patienten
c)    im Praxismanagement

Als eine personenorientierte wissenschaftliche Disziplin müssen drei wesentliche Hintergrundelemente fundamental betrachtet werden:
a)    Der Kontext: Betrachtung des Umfeldes der Person, der Familie, der Gemeinschaft und deren Kultur
b)    Die Haltung: Ausdruck der beruflichen Fähigkeiten, Wertvorstellungen und moralischen Überzeugungen des Arztes
c)    Der wissenschaftliche Ansatz: Anwendung einer kritischen und auf Forschung basierenden Arbeitsweise in der Praxis und Förderung derselben durch kontinuierliches berufsbegleitendes Lernen und Qualitätsverbesserung

3.    Umfang der zu absolvierenden Fortbildung
Jede von einem Mitglied deklarierte Fortbildung ist anrechenbar, vorausgesetzt, dass die Richtlinien der SAMW eingehalten werden (s. Präambel). Der Umfang und Inhalt richtet sich nach dem individuellen Fortbildungsbedürfnis des Arztes/der Ärztin. Der Fortbildungs-Credit entspricht in der Regel einer Fortbildungsstunde. 50 Credits pro Jahr sind als nachweisbare und strukturierte Fortbildung zu dokumentieren. Davon müssen mindestens 25 Credits/Jahr fachspezifische Fortbildung nachgewiesen werden (Fortbildung mit Q-Label „SGAM-empfohlen“ und/oder Qualitätszirkel-Arbeit). Eine Fortbildung aktiv zu geben, ergibt die doppelte Anzahl Credits. Hinzu kommen 30 Stunden Selbststudium pro Jahr.

4.    Inhaber von mehreren fachlichen Qualifikationen
(Schwerpunkte, Fähigkeitsausweise)

Die InhaberInnen unterstehen zusätzlich dem entsprechenden Fortbildungsprogramm. Die gleichzeitige Anrechnung der Fortbildung ist zulässig.

5.    Bestimmungen über den Nachweis und die Evaluation der Fortbildung


Die SGAM, wie die kantonalen/regionalen Gesellschaften für Allgemeinmedizin stellen ein Fortbildungsprotokoll (Selbstdeklaration) zur Verfügung.

  • Die Fortbildungsprotokolle sind jährlich dem entsprechenden kantonalen Fortbildungsdelegierten oder dem SGAM-Sekretariat einzusenden.
  • Die Periode zum Nachweis der geleisteten Fortbildung umfasst drei Jahre.
  • Innerhalb des Kalenderjahres, welches der dreijährigen Kontrollperiode folgt, kann die fehlende Fortbildung nachgeholt werden.
  • Nicht-SGAM-Mitglieder bezahlen für das Fortbildungs-Diplom eine kostendeckende Gebühr.


6.    Abgabe von Bestätigungen über absolvierte obligatorische Fortbildung

Inhaber des Facharzttitels Allgemeinmedizin erhalten nach erfüllter Fortbildungspflicht das offizielle Fortbildungsdiplom der SGAM und der FMH. Alle anderen Ärztinnen und Ärzte, die das Fortbildungsdiplom der SGAM absolvieren, haben lediglich Anspruch auf eine Fortbildungsbestätigung.

7.    Abgabe von Bestätigungen über absolvierte obligatorische Fortbildung

Gemäss FBO der FMH sind alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels ungeachtet des Beschäftigungsgrades zur Fortbildung verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Arbeitsunterbrüche von weniger als einem Jahr (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft etc.) entbinden den Arzt/die Ärztin nicht von der Fortbildungspflicht. Sanktionen bei Nichterfüllen der Fortbildungspflicht obliegen den kantonalen Gesundheitbehörden (Art. 40 MedBG).

C.C./MMM
GV 4.9.2003 La Chaux-de-Fonds
Revidiert 30.9.08