Arbeitsgruppen
News
16.06.2010
MEDIENMITTEILUNG
JA zu Managed Care: Für die Schweizer Hausärzte ein vertretbarer Kompromiss
06.05.2010
Durchbruch der integrierten Versorgung dank eines fairen Kompromisses
Der Berufsverband «Hausärzte Schweiz» begrüsst den Entscheid der nationalrätlichen...
Veranstaltungen
Do, 23.09.2010 – Sa, 25.09.2010
Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Do, 28.10.2010
Vorinformation
Ein Fest zugunsten der Volksinitiative am 28. Oktober 2010 in Zürich
Do, 25.08.2011 – Fr, 26.08.2011
Jahreskongress SGAM 2011
SwissFamilyDocs Conference 2011

E-Learning
(Fortbildung mit neuen Medien)
- Das revidierte Fortbildungsprogramm der SGAM anerkennt E-Learning als strukturierte und nachweisbare Fortbildung.
- Fortbildung mit neuen Medien umfasst jegliche Form von E-Learning, auch in Kombination mit Präsenzveranstaltungen oder Studuim von wissenschaftlichen Artikeln in Zeitschriften.
- Gemäss dem Prinzip der Selbstverantwortung kann jedes SGAM – Mitglied die effektiv absolvierte Fortbildungsdauer auf dem Fortbildungs-Selbstdeklarationsprotokoll aufführen.
Es findet keine Akkreditierung von E-Learning-Programmen und keine Vergabe von Credits statt!
Für besonders empfehlenswerte E-Learning-Angebote kann das QLabel "SGAM-empfohlen" abgegeben werden.
Hierfür müssen folgende Qualitätskriterien erfüllt sein:
- Mindestens ein Mitglied der SGAM hat wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des E - Learning Programms. Es muss bei der Planung mit einbezogen werden und wesentlichen Einfluss bei der Ausarbeitung des Programms haben.
- Die Lernziele und die Zielgruppe sind klar definiert.
- Die Inhalte entsprechen den Bedürfnissen der HausärztInnen resp. der SGAM – Mitglieder und dienen der Verbesserung der Kernkompetenzen gemäss FB - Programm.
- Das Lernprogramm verwendet effektive didaktische Methoden und nutzt die Möglichkeiten der Computer - Technologie sinnvoll.
- Die regelmässige wissenschaftliche Aktualisierung wird unter Angabe des Datums gewährleistet.
- Wissenschaftliche Verantwortung, Herausgeber und Erscheinungsdatum sind klar erkennbar.
- Sponsoring: Alle Interessenkonflikte werden deklariert. Erlaubt ist die Unterstützung im Sinne eines "unrestricted educational grant".
Q-Label-Gesuche für E-Learning-Programme nimmt das SGAM-Sekretariat über info(at)sgam.ch entgegen.
16.6.06 MMM

