News
16.06.2010
MEDIENMITTEILUNG

JA zu Managed Care: Für die Schweizer Hausärzte ein vertretbarer Kompromiss

» weiterlesen

06.05.2010
Durchbruch der integrierten Versorgung dank eines fairen Kompromisses

Der Berufsverband «Hausärzte Schweiz» begrüsst den Entscheid der nationalrätlichen...

» weiterlesen

16.12.2009
Q-Monitoring:

Q-Monitoring: Qualitätsarbeit sichtbar machen

» weiterlesen

Veranstaltungen
Do, 28.10.2010
Vorinformation

Ein Fest zugunsten der Volksinitiative am 28. Oktober 2010 in Zürich

» weiterlesen

Do, 25.08.2011 – Fr, 26.08.2011
Jahreskongress SGAM 2011

SwissFamilyDocs Conference 2011

» weiterlesen

E-Learning

(Fortbildung mit neuen Medien)

  • Das revidierte Fortbildungsprogramm der SGAM anerkennt E-Learning als strukturierte und nachweisbare Fortbildung.
  • Fortbildung mit neuen Medien umfasst jegliche Form von E-Learning, auch in Kombination mit Präsenzveranstaltungen oder Studuim von wissenschaftlichen Artikeln in Zeitschriften.
  • Gemäss dem Prinzip der Selbstverantwortung kann jedes SGAM – Mitglied die effektiv absolvierte Fortbildungsdauer auf dem Fortbildungs-Selbstdeklarationsprotokoll aufführen.

Es findet keine Akkreditierung von E-Learning-Programmen und keine Vergabe von Credits statt!

Für besonders empfehlenswerte E-Learning-Angebote kann das QLabel "SGAM-empfohlen" abgegeben werden.

Hierfür müssen folgende Qualitätskriterien erfüllt sein:

  1. Mindestens ein Mitglied der SGAM hat wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des E - Learning Programms. Es muss bei der Planung mit einbezogen werden und wesentlichen Einfluss bei der Ausarbeitung des Programms haben.
  2. Die Lernziele und die Zielgruppe sind klar definiert.
  3. Die Inhalte entsprechen den Bedürfnissen der HausärztInnen resp. der SGAM – Mitglieder und dienen der Verbesserung der Kernkompetenzen gemäss FB - Programm.
  4. Das Lernprogramm verwendet effektive didaktische Methoden und nutzt die Möglichkeiten der Computer - Technologie sinnvoll.
  5. Die regelmässige wissenschaftliche Aktualisierung wird unter Angabe des Datums gewährleistet.
  6. Wissenschaftliche Verantwortung, Herausgeber und Erscheinungsdatum sind klar erkennbar.
  7. Sponsoring: Alle Interessenkonflikte werden deklariert. Erlaubt ist die Unterstützung im Sinne eines "unrestricted educational grant".

Q-Label-Gesuche für E-Learning-Programme nimmt das SGAM-Sekretariat über info(at)sgam.ch entgegen.

16.6.06 MMM